Newsletterversand mit Soft-Opt-In ist zulässig
SoftOptIn beim Newsletter gewinnt an Rückenwind:
Werbekontakt per EMail ist ohne separate Einwilligung zulässig, wenn die Adresse im Rahmen eines Vertrages oder einer (marketinggetriebenen) Registrierung erhoben wurde, nur für eigene ähnliche Angebote genutzt wird, jederzeit der Nutzung widersprochen werden kann und kein Widerspruch vorliegt. DoubleOptIn bleibt sinnvoll als Beweis,