Must Knows

BGH verschärft Offboarding-Pflichten – Haftung des Verantwortlichen bei Datenverbleib nach Auftragsende 

Der Bundesgerichtshof stellt fest: Bleiben personenbezogene Daten nach Vertragsende beim Auftragsverarbeiter, haftet der Verantwortliche – einschließlich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn die Daten später abgegriffen und im Darknet angeboten werden. Die Haftung ist nur dann ausgeschlossen, bei nachweisbaren Rückgabe-/Löschprozessen, einem wirksamen Zugriffsentzug und einer aussagekräftigen Dokumentation; eine bloße Löschungsaufforderung

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Impressumsprüfung – Was Sie schon lange hätten tun sollen

Häufig sind im Impressum von Website noch die falschen gesetzlichen Regelungen in Bezug genommen. Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Ebenso gibt es keine Rundfunkstaatsvertrag der Länder mehr, die entsprechende Regelung heißt jetzt Medienstaatsvertrag. Die Europäische Plattform für

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Nice-to-Know

Newsletterversand mit Soft-Opt-In ist zulässig 

SoftOptIn beim Newsletter gewinnt an Rückenwind:
Werbekontakt per EMail ist ohne separate Einwilligung zulässig, wenn die Adresse im Rahmen eines Vertrages oder einer (marketinggetriebenen) Registrierung erhoben wurde, nur für eigene ähnliche Angebote genutzt wird, jederzeit der Nutzung widersprochen werden kann und kein Widerspruch vorliegt. DoubleOptIn bleibt sinnvoll als Beweis,

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Für die Mitarbeiter