Impressumsprüfung

Was Sie schon lange hätten tun sollen!

Häufig sind im Impressum von Websites noch die falschen gesetzlichen Regelungen in Bezug genommen. Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Ebenso gibt es keine Rundfunkstaatsvertrag der Länder mehr, die entsprechende Regelung heißt jetzt Medienstaatsvertrag.  Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt, die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde ab dem 20.03.2025 beendet. Spätestens ab 20.07.2025 wurden alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen, auf der OS-Plattform gelöscht.

Folgende Änderungen sind konkret vorzunehmen:
  • Entweder ersetzen Sie den Hinweis auf „§ 5 TMG“ durch „§ 5 DDG“, wo die Impressumspflicht wortgleich weiter besteht, oder Sie verzichten gänzlich auf die Angabe von bestimmten Gesetzesstellen im Impressum. Es gibt dafür keine Verpflichtung. 
  • An der Stelle „Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ muss es nunmehr heißen: „Verantwortliche für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV“.
  • Der Absatz zur Streitschlichtung ist komplett zu streichen, da die zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 mit Wirkung zum 20.07.2025 aufgehoben wird. 
  • Im Text im Disclaimer sind entweder die nunmehr geltenden rechtlichen Regelungen korrekt anzugeben oder diese vollständig zu streichen, da die Angabe dieser Regelungen nicht zwingend vorgeschrieben ist und sie sich damit (siehe unsere Empfehlung oben) fortlaufenden Aufwand ersparen.